Einzelfirma gründen in der Schweiz – Die Schritt-für-Schritt Anleitung & Checkliste

Was ist eine Einzelfirma?

Die Einzelfirma ist die einfachste und häufigste Rechtsform in der Schweiz. Sie eignet sich ideal für Selbstständige, die alleine ein Unternehmen führen möchten. Die Gründung ist unkompliziert und mit geringen Kosten verbunden.
1 Person
Nur eine Person als Inhaber
Kein Mindestkapital
Keine Kapitalanforderungen
Sofort starten
Tätigkeit sofort beginnen

Vor- und Nachteile einer Einzelfirma im Überblick

Wie bei allen Rechtsformen geht die Gründung einer Einzelfirma mit gewissen Vor- und Nachteilen einher. Diese Übersicht soll für dich die wichtigsten Vor- und Nachteile einer Einzelfirma in der Selbstständigkeit aufzeigen. Finde heraus, ob eine Einzelfirma als Rechtsform zu dir passt!

Vorteile

Einfache und schnelle Gründung
Keine Mindestkapitalanforderungen
Geringe Gründungskosten
Einfache Buchhaltung (bei kleinem Umsatz)
Einfache und flexible Gewinnentnahme

Nachteile

Geschäfts- und Privatvermögen nicht getrennt
Unbeschränkte persönliche Haftung
Keine Möglichkeit für weitere Partner/Gesellschafter
Name muss Nachnamen enthalten
Firma nicht verkaufbar (nur Geschäft)

Gründung in 8 Schritten: Die Anleitung für den erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit

Mit der Checkliste erhältst du eine erste Übersicht über alle wichtigen Punkte, die es bei der Gründung einer Einzelfirma zu berücksichtigen gilt.

Geschäftsidee und Tätigkeit definieren

Bevor du deine Einzelfirma anmeldest, solltest du genau wissen, welche Dienstleistung oder welches Produkt du anbieten möchtest. Überlege dir, welchen Nutzen du deinen Kunden bietest und wodurch du dich von anderen Anbietern unterscheidest. Eine klar definierte Tätigkeit macht spätere Schritte, wie beispielsweise Positionierung und Marketing deutlich einfacher. Am besten erstellt du dir einen Businessplan.
Verschieden Vorlagen für deinen Buinessplan

Firmenname auswählen

Eine Einzelfirma muss den Nachnamen der Inhaberin oder des Inhabers enthalten. Du kannst deinen Namen mit einem beschreibenden Zusatz kombinieren, zum Beispiel „Müller Webdesign“ oder „Keller Grafik“. Fantasienamen sind erlaubt, solange sie nicht irreführend sind. Prüfe den Namen am besten auf zefix.ch und sichere dir gleich die passende Domain.

Art der Buchhaltung wählen: Einfache vs. doppelte Buchhaltung

Jede selbstständige oder im Nebenerwerb tätige Person in der Schweiz ist dazu verpflichtet eine Buchhaltung zu führen. Zu Beginn der Selbstständigkeit reicht eine einfache Buchhaltung völlig aus und ist sogar empfohlen. Dabei dokumentierst du Einnahmen und Ausgaben ohne komplexe Konten. Erst wenn du eine gewisse Schwelle überschreitest, ist eine doppelte Buchhaltung vorgeschrieben.

Wann sollte eine einfache Buchhaltung gewählt werden?

  • Bei den den Rechtsformen Einzelunternehmen oder Personengesellschaften (Kollektiv- und Kommanditgesellschaften)
  • Umsatz kleiner als CHF 500'000

Wann muss eine doppelte Buchhaltung erstellt werden?

  • Umsatz von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften ist grösser als CHF 500'000
  • Alles jusristischen Personen (AG, GmbH etc.)

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Anmeldung bei der AHV

Um offiziell als selbständig erwerbend zu gelten, musst du dich bei der kantonalen Ausgleichskasse anmelden. Du solltest dich jeweils bei der Ausgleichskasse deines Wohnkantons anmelden. Unten findest du einen Link, der alle kantonalen Ausgleichskassen auflistet. Nach der Prüfung bestätigt die Ausgleichskasse deinen Status. Diese Bestätigung benötigst du später für Versicherungen, Steuerbehörden und die MWST-Anmeldung.

Handelsregistereintrag

Ab einem Umsatz von CHF 100’000 pro Jahr bist du verpflichtet, deine Einzelfirma im Handelsregister einzutragen. Unterhalb dieser Grenze ist der Eintrag freiwillig, bringt aber Vorteile wie Namensschutz, eine UID-Nummer und einen professionelleren Auftritt gegenüber Geschäftspartnern. Der Eintrag erfolgt über das kantonale Handelsregisteramt.

Mehrwertsteuern: Effektive Abrechnung vs. Saldosteuersatz

Erreichst du einen Jahresumsatz von CHF 100’000, wirst du grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig. Du kannst dich aber auch freiwillig anmelden, falls das für dein Geschäftsmodell sinnvoll ist.

Effektive Abrechnung

Bei der effektiven MWST-Abrechnung rechnest du die Mehrwertsteuer auf deinen Einnahmen ab und ziehst gleichzeitig die Vorsteuer auf deinen Ausgaben ab. Das bedeutet, dass du alle Belege vollständig erfassen musst: Einnahmen, Ausgaben, Vorsteuer und bezahlte MWST.

Diese Methode ist genauer, aber für kleine Einzelfirmen oft aufwendiger, da jede Buchung erfasst und korrekt zugeordnet werden muss. Die effektive Abrechnung lohnt sich vor allem, wenn du hohe Investitionen oder regelmässig grössere Ausgaben mit Vorsteueranteil hast.

Saldosteuersatzmethode

Die Saldosteuersatzmethode vereinfacht die MWST erheblich. Anstatt Vorsteuer und MWST separat zu erfassen, rechnest du mit einem fixen Prozentsatz auf deinem Umsatz. Den passenden Satz bestimmt die ESTV je nach Branche. Du führst dabei nur eine einfache Umsatzübersicht und multiplizierst diesen Umsatz mit deinem Saldosteuersatz.

Diese Methode spart viel Zeit, erfordert weniger Buchhaltungsaufwand und ist ideal für Einzelfirmen, Dienstleister oder Personen im Nebenerwerb, die wenige Vorsteuer-Ausgaben haben.

Empfohlene Abrechnungsmethode für die Mehrwertsteuer

Für die meisten Einzelfirmen ist die Saldosteuersatzmethode klar die beste Wahl.

Sie ist deutlich einfacher, schneller und verursacht viel weniger administrativen Aufwand als die effektive Abrechnung. Solange du nicht regelmässig grosse Investitionen tätigst oder hohe Vorsteuerbeträge zurückfordern möchtest, profitierst du mit der Saldosteuersatzmethode von einer sehr unkomplizierten und zuverlässigen MWST-Lösung.

Versicherungen und Vorsorge

Als selbstständig Erwerbende bist du nicht automatisch versichert. Daher ist es wichtig sich damit zu befassen, welche Versicherungen obligatorisch sind und welche freiwilligen Versicherungen sinnvoll sein könnten.

Obligatorische Versicherungen

Als Einzelfirma ohne Angestellte hast du keine obligatorischen Versicherungen ausser den AHV/IV/EO-Beiträgen, die über die Ausgleichskasse abgerechnet werden.

Sobald du Angestellte beschäftigst, gelten zusätzliche Pflichten:

  • UVG (Unfallversicherung): Berufsunfälle sind immer obligatorisch. Nichtberufsunfälle ab 8 Stunden Wochenarbeitszeit.
  • BVG (Pensionskasse): Pflicht ab der gesetzlichen Lohnschwelle.
  • ALV (Arbeitslosenversicherung): Für Angestellte obligatorisch.
    Diese Versicherungen müssen ab dem ersten Arbeitstag korrekt eingerichtet werden.

Optionale Versicherungen

Als selbständig Erwerbende hast du mehrere freiwillige Versicherungen, die deiner eigenen Absicherung dienen:

  • Unfallversicherung: Sinnvoll, da du privat nicht automatisch gedeckt bist.
  • Krankentaggeld (KTG): Deckt den Einkommensausfall bei längerer Krankheit.
  • Berufshaftpflicht: Schützt bei finanziellen Schäden durch Fehler, Fehlberatungen oder Versäumnisse.
  • Betriebshaftpflicht: Deckt Sach- oder Personenschäden ab, die während deiner Tätigkeit entstehen.
  • Sachversicherung: Schutz für Geräte, Inventar oder Büroausstattung.
  • Säule 3a: Steuerbegünstigte Vorsorge für den langfristigen Vermögensaufbau.

Diese Versicherungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, erhöhen aber die finanzielle Sicherheit erheblich.

Geschäftskonto eröffnen

Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, solltest du ein separates Konto für deine geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben eröffnen. Das sorgt für saubere Trennung, vermeidet Fehler und macht deine Buchhaltung deutlich übersichtlicher. Viele Banken bieten spezielle Konten für kleine Unternehmen an, oft zu tiefen Gebühren.

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